Motorradausbildung


Mofaprüferlaubnis

Ab 15 Jahren

 

Kleinkrafträder, Roller, Quad bis 25 Km/h 50 ccm 

 

Die Führerscheinklasse kann ab dem 15.Lebensjahr abgeschlossen werden,

sowie darf der Fahrschüler einsitzige Kleinkrafträder führen (Roller, Quad) aber nur bis zu 25kmh.

 

• Grundkurs Mofa – 6 Unterrichtseinheiten à 90 min

• 90 min fahren im öffentlichen Straßenverkehr

• Brems- und Ausweichübungen

• Theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster

• Keine praktische Prüfung erforderlich

 

 

 


Führerschein Klasse AM (Roller 50 ccm)

Ab 16 Jahren

 

Kleinkrafträder, Roller, Quad bis 45 Km/h 50 ccm

 

• 12 x Theoretischer Grundunterricht + 2 x klassenspezifischer Unterricht

• Praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr

• Brems- und Ausweichübungen

• Theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster

• Praktische Prüfung beim TÜV Nord Münster

• Anzahl Fahrstunden ist leistungsbezogen

 

 

 


Führerschein Klasse A2 (Leichtkrafträder)

Ab 18 Jahren

 

Krafträder, eingeschränkte Leistung bis max 35 kW (48 PS), nach 2 Jahren Aufstigsprüfung möglich

 

• 12 x Theoretischer Grundunterricht + 4 x klassenspezifischer Unterricht

• Praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr

• Brems- und Ausweichübungen

• Theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster (entfällt beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1)

• Praktische Prüfung beim TÜV Nord Münster

• 12 Sonderfahrten

• Anzahl Fahrstunden ist leistungsbezogen

 

 

 


Führerschein Klasse A (Krafträder)

Ab 24 Jahren

 

Krafträder mit Beiwagen möglich

 

• 12 x Theoretischer Grundunterricht + 4 x klassenspezifischer Unterricht

• Praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr

• Brems- und Ausweichübungen

• Theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster (entfällt beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A2)

• Praktische Prüfung beim TÜV Nord Münster

• 12 Sonderfahrten

• Anzahl Fahrstunden ist leistungsbezogen