ab 15 Jahren
Kleinkrafträder, Roller, Quad bis 25 km/h 50 ccm
Die Führerscheinklasse kann ab dem 15.Lebensjahr abgeschlossen werden.
Der Fahrschüler darf damit einsitzige Kleinkrafträder führen (Roller, Quad) aber nur bis zu 25km/h.
• Grundkurs Mofa – 6 Unterrichtseinheiten mit jeweils 90 min
• 90 min Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
• Brems- und Ausweichübungen
• theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster
• keine praktische Prüfung erforderlich
ab 16 Jahren
Kleinkrafträder, Roller, Quad bis 45 km/h 50 ccm
• 12x theoretischer Grundunterricht sowie 2x klassenspezifischer Unterricht
• praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
• Brems- und Ausweichübungen
• theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster
• praktische Prüfung beim TÜV Nord Münster
• die Anzahl an Fahrstunden ist leistungsbezogen
ab 18 Jahren
Krafträder, eingeschränkte Leistung bis maximal 35 kW (48 PS), nach 2 Jahren ist eine Aufstiegsprüfung möglich
• 12x theoretischer Grundunterricht sowie 4x klassenspezifischer Unterricht
• praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
• Brems- und Ausweichübungen
• theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster (entfällt bei einem 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1)
• praktische Prüfung beim TÜV Nord Münster
• 12 Sonderfahrten
• die Anzahl an Fahrstunden ist leistungsbezogen
ab 24 Jahren
Krafträder mit Beiwagen möglich
• 12x theoretischer Grundunterricht sowie 4x klassenspezifischer Unterricht
• praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
• Brems- und Ausweichübungen
• theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster (entfällt bei einem 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A2)
• praktische Prüfung beim TÜV Nord Münster
• 12 Sonderfahrten
• die Anzahl der Fahrstunden ist leistungsbezogen