Motorradausbildung


Mofaprüferlaubnis

ab 15 Jahren

 

Kleinkrafträder, Roller, Quad bis 25 km/h 50 ccm 

 

Die Führerscheinklasse kann ab dem 15.Lebensjahr abgeschlossen werden.

Der Fahrschüler darf damit einsitzige Kleinkrafträder führen (Roller, Quad) aber nur bis zu 25km/h.

 

• Grundkurs Mofa – 6 Unterrichtseinheiten mit jeweils  90 min

• 90 min Fahren im öffentlichen Straßenverkehr

• Brems- und Ausweichübungen

• theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster

• keine praktische Prüfung erforderlich

 

 

 


Führerscheinklasse AM (Roller 50 ccm)

ab 16 Jahren

 

Kleinkrafträder, Roller, Quad bis 45 km/h 50 ccm

 

• 12x theoretischer Grundunterricht sowie 2x klassenspezifischer Unterricht

• praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr

• Brems- und Ausweichübungen

• theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster

• praktische Prüfung beim TÜV Nord Münster

• die Anzahl an Fahrstunden ist leistungsbezogen

 

 

 


Führerschein Klasse A2 (Leichtkrafträder)

ab 18 Jahren

 

Krafträder, eingeschränkte Leistung bis maximal 35 kW (48 PS), nach 2 Jahren ist eine Aufstiegsprüfung möglich

 

• 12x theoretischer Grundunterricht sowie 4x klassenspezifischer Unterricht

• praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr

• Brems- und Ausweichübungen

• theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster (entfällt bei einem 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1)

• praktische Prüfung beim TÜV Nord Münster

• 12 Sonderfahrten

• die Anzahl an Fahrstunden ist leistungsbezogen

 

 

 


Führerschein Klasse A (Krafträder)

ab 24 Jahren

 

Krafträder mit Beiwagen möglich

 

• 12x theoretischer Grundunterricht sowie 4x klassenspezifischer Unterricht

• praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr

• Brems- und Ausweichübungen

• theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster (entfällt bei einem 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A2)

• praktische Prüfung beim TÜV Nord Münster

• 12 Sonderfahrten

• die Anzahl der Fahrstunden ist leistungsbezogen