Ab 15 Jahren
Kleinkrafträder, Roller, Quad bis 25 Km/h 50 ccm
Die Führerscheinklasse kann ab dem 15.Lebensjahr abgeschlossen werden,
sowie darf der Fahrschüler einsitzige Kleinkrafträder führen (Roller, Quad) aber nur bis zu 25kmh.
• Grundkurs Mofa – 6 Unterrichtseinheiten à 90 min
• 90 min fahren im öffentlichen Straßenverkehr
• Brems- und Ausweichübungen
• Theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster
• Keine praktische Prüfung erforderlich
Ab 16 Jahren
Kleinkrafträder, Roller, Quad bis 45 Km/h 50 ccm
• 12 x Theoretischer Grundunterricht + 2 x klassenspezifischer Unterricht
• Praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
• Brems- und Ausweichübungen
• Theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster
• Praktische Prüfung beim TÜV Nord Münster
• Anzahl Fahrstunden ist leistungsbezogen
Ab 18 Jahren
Krafträder, eingeschränkte Leistung bis max 35 kW (48 PS), nach 2 Jahren Aufstigsprüfung möglich
• 12 x Theoretischer Grundunterricht + 4 x klassenspezifischer Unterricht
• Praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
• Brems- und Ausweichübungen
• Theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster (entfällt beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1)
• Praktische Prüfung beim TÜV Nord Münster
• 12 Sonderfahrten
• Anzahl Fahrstunden ist leistungsbezogen
Ab 24 Jahren
Krafträder mit Beiwagen möglich
• 12 x Theoretischer Grundunterricht + 4 x klassenspezifischer Unterricht
• Praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
• Brems- und Ausweichübungen
• Theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster (entfällt beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A2)
• Praktische Prüfung beim TÜV Nord Münster
• 12 Sonderfahrten
• Anzahl Fahrstunden ist leistungsbezogen