Jeder 17 jährige kann die Ausbildung mit Zustimmung beider Eltern (Erziehungsberechtigten) beginnen. Sie entspricht zu 100% der Fahrerlaubnisklasse B sowohl hinsichtlich der Ausbildung als auch der Ausbildungsentgelte.
Begleitpersonen haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
Ausbildungsbeginn ist mit 16 1/2 jahren möglich