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PKW Führerschein in 4 Wochen

Wollen Sie die Führerscheinausbildung in kurzer Zeit hinter sich bringen? Sind Sie bereit, sich 4 Wochen lang darauf zu konzentrieren?

Während des Kurses haben Sie in der Regel jeden Tag Fahrstunden und 4 x in der Woche Theorieunterricht. Sie können auch bei einem anderen Fahrschüler mitfahren, denn auch aus den Fehlern anderer kann man lernen. Die Fahrstundentermine können von der Fahrschule kurzfristig festgelegt bzw. geändert werden und wir gehen davon aus, dass Sie während des Kurses mehr Zeit haben.

Auch wenn wir uns nach Kräften bemühen, Ihnen zum Führerschein zu verhelfen und manchmal sogar Unmögliches möglich machen, kann Ihnen niemand garantieren, dass Sie den Führerschein am Ende des Kurses wirklich haben. Wenn Sie sich beim Fahren lernen schwer tun ist es besser, die Ausbildung zu verlängern als mit einer aussichtslosen Prüfung eine Menge Geld zu verschwenden.

Wenn.....



... ich nicht zum Kurs kommen kann?


Der mit der Fahrschule geschlossene Ausbildungsvertrag bleibt trotzdem gültig. Die Fahrschule wird die Fahrstundentermine in Absprache mit dem Fahrschüler individuell festlegen, die Theorieunterrichte können zu den üblichen Zeiten besucht werden.

... ich den Kurs abbrechen muss?


Die Führerscheinausbildung wird "normal" fortgesetzt und alle weiteren Termine zwischen Fahrschule und Fahrschüler abgesprochen. Es fallen keine weitere Kosten an.

... der Prüfauftrag nicht rechtzeitig vorliegt?


Für die rechtzeitige Beantragung des Führerscheins ist allein der Fahrschüler verantwortlich. Wenn der Prüfauftrag vor dem Prüfungstermin noch nicht beim TÜV Nord vorliegt, kann der Fahrschüler nicht zur Prüfung gemeldet werden. Der Ablauf des Kurses wird davon nicht beeinflusst. Sobald der Prüfauftrag beim TÜV Nord eingegangen ist wird von Fahrschule und Fahrschüler gemeinsam ein Prüfungstermin festgelegt.

... ich nicht fit genug für die Prüfung bin?


Es ist gesetzlich festgelegt, dass ein Fahrlehrer den Fahrschüler erst dann zur Prüfung vorstellen darf wenn dieser die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Wenn diese am Ende des Kurses noch nicht der Fall ist wird die Ausbildung über den ursprünglich geplanten Prüfungstermin hinaus fortgesetzt und ein späterer Prüfungstermin festgelegt. Dem Fahrschüler entstehen dadurch außer für die erforderlichen zusätzlichen Fahrstunden keine weiteren Kosten.

... ich die Theorieprüfung nicht bestehe?


In diesem Fall darf man nicht zur praktischen Prüfung antreten, die Gebühren müssen jedoch trotzdem bezahlt werden. Eine Wiederholung der Theorieprüfung ist frühestens nach zwei Wochen möglich.

... ich die praktische Prüfung nicht bestehe?


Auch hier ist eine Wiederholungsprüfung frühestens nach zwei Wochen möglich. Außerdem müssen während dieser Zeit mindestens sechs Fahrstunden á 45 Minuten absolviert werden. Die Termine hierfür und der neue Prüfungstermin werden nach Absprache zwischen Fahrschule und Fahrschüler vereinbart. Für die zweite praktische Prüfung werden außer den Kosten für die Fahrstunden Prüfungs- und TÜV-Gebühr fällig.
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