PKW Führerschein in 4 Wochen
Wollen Sie die Führerscheinausbildung in kurzer Zeit hinter sich
bringen? Sind Sie bereit, sich 4 Wochen lang darauf zu konzentrieren?

Während des Kurses haben Sie in der Regel jeden Tag Fahrstunden und 4 x
in der Woche Theorieunterricht. Sie können auch bei einem anderen
Fahrschüler mitfahren, denn auch aus den Fehlern anderer kann man
lernen. Die Fahrstundentermine können von der Fahrschule kurzfristig
festgelegt bzw. geändert werden und wir gehen davon aus, dass Sie
während des Kurses mehr Zeit haben.
Auch wenn wir uns nach Kräften bemühen, Ihnen zum Führerschein zu
verhelfen und manchmal sogar Unmögliches möglich machen, kann Ihnen
niemand garantieren, dass Sie den Führerschein am Ende des Kurses
wirklich haben. Wenn Sie sich beim Fahren lernen schwer tun ist es
besser, die Ausbildung zu verlängern als mit einer aussichtslosen
Prüfung eine Menge Geld zu verschwenden.
Wenn.....
... ich nicht zum Kurs kommen kann?
Der mit der Fahrschule geschlossene Ausbildungsvertrag bleibt
trotzdem gültig. Die Fahrschule wird die Fahrstundentermine in Absprache
mit dem Fahrschüler individuell festlegen, die Theorieunterrichte können
zu den üblichen Zeiten besucht werden.
... ich den Kurs abbrechen muss?
Die Führerscheinausbildung wird "normal" fortgesetzt und alle weiteren
Termine zwischen Fahrschule und Fahrschüler abgesprochen. Es fallen
keine weitere Kosten an.
... der Prüfauftrag nicht rechtzeitig vorliegt?
Für die rechtzeitige Beantragung des Führerscheins ist allein der
Fahrschüler verantwortlich. Wenn der Prüfauftrag vor dem Prüfungstermin
noch nicht beim TÜV Nord vorliegt, kann der Fahrschüler nicht zur
Prüfung gemeldet werden. Der Ablauf des Kurses wird davon nicht
beeinflusst. Sobald der Prüfauftrag beim TÜV Nord eingegangen ist wird
von Fahrschule und Fahrschüler gemeinsam ein Prüfungstermin festgelegt.
... ich nicht fit genug für die Prüfung bin?
Es ist gesetzlich festgelegt, dass ein Fahrlehrer den Fahrschüler
erst dann zur Prüfung vorstellen darf wenn dieser die erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Wenn diese am Ende des Kurses noch
nicht der Fall ist wird die Ausbildung über den ursprünglich geplanten
Prüfungstermin hinaus fortgesetzt und ein späterer Prüfungstermin
festgelegt. Dem Fahrschüler entstehen dadurch außer für die
erforderlichen zusätzlichen Fahrstunden keine weiteren Kosten.
... ich die Theorieprüfung nicht bestehe?
In diesem Fall darf man nicht zur praktischen Prüfung antreten,
die Gebühren müssen jedoch trotzdem bezahlt werden. Eine Wiederholung
der Theorieprüfung ist frühestens nach zwei Wochen möglich.
... ich die praktische Prüfung nicht bestehe?
Auch hier ist eine Wiederholungsprüfung frühestens nach zwei
Wochen möglich. Außerdem müssen während dieser Zeit mindestens sechs
Fahrstunden á 45 Minuten absolviert werden. Die Termine hierfür und der
neue Prüfungstermin werden nach Absprache zwischen Fahrschule und
Fahrschüler vereinbart. Für die zweite praktische Prüfung werden außer
den Kosten für die Fahrstunden Prüfungs- und TÜV-Gebühr fällig.